Implantation und Kontrollen
Von Herzschrittmacher, Defibrillator und Eventrecorder
Ein Herzschrittmacher wird eingesetzt, um einen zu langsamen Puls, der mit Schwindel, eingeschränkter Belastbarkeit oder plötzlicher Bewusstlosigkeit einhergeht, zu behandeln.
Der Defibrillator (implantierbarer Cardioverter-Defibrillator, kurz: ICD) behandelt darüber hinaus gefährliche Formen eines zu schnellen Herzschlages. Bei der Cardialen Resynchronisations-Therapie (kurz: CRT) handelt es sich um den Einsatz eines speziellen Defibrillators. Er therapiert nicht nur einen zu langsamen oder zu schnellen Puls, sondern auch eine fortgeschrittene Herzschwäche. Unter bestimmten Bedingungen kann er unrunde Herzbewegungen ausgleichen.
Diese beiden Geräte werden chirurgisch implantiert und fungieren als „eingebauter Notarzt“, der im Notfall schnell und selbstständig lebensrettende Maßnahmen durchführt.
Durch einen implantierten Eventrecorder können anfallsweise auftretende Herzrhythmusstörungen festgestellt werden, die in einem klassischen EKG nicht nachweisbar sind. Das Gerät wird dann implantiert, wenn es zu Episoden von Vorhofflimmern, zu Ohnmachtsanfällen oder einem Schlaganfall aus unerklärlichen Gründen kommt bzw. gekommen ist.